Beratung und Hilfe
Kennen Sie das?
Haben Sie Ähnliches erlebt?
Oder kennen Sie Betroffene und möchten gerne helfen?
Dann unterstützen wir Sie gerne!
Wohnen Sie in der Region Göttingen?
Dann beraten wir Sie gerne persönlich.
Leben Sie woanders? Dann finden Sie auf frauen-gegen-gewalt.de kompetente Ansprechpartnerinnen in Ihrer Nähe:
Weitere Informationen zur Hilfe vor Ort

Für Betroffene
Sie haben ein Recht auf Hilfe, unabhängig davon:
- ob die Gewalt lange zurückliegt oder noch andauert
- ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht
- ob Sie glauben, sich nicht genug gewehrt zu haben
- welche Nationalität Sie haben
- welche sexuelle Orientierung und Identität Sie haben
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Am Telefon, in einem persönlichen Gespräch oder per Videotelefonat. Wir hören Ihnen zu und nehmen Sie ernst. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir herauszufinden, was Sie tun können, um die Gewalt zu beenden und sich wieder wohl und sicher zu fühlen. Wir unterstützen Sie durch Gespräche und geben Ihnen Informationen.
Rund um die Uhr können Sie außerdem das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116016 erreichen. Auch hier erhalten Sie anonyme und vertrauliche Beratung in 17 Sprachen und auch in Gebärdensprache.
Ihre Meinung zählt!
Dann finden Sie hier unseren Rückmeldebogen
Weitere Beratung und Hilfe
Pro-aktive Beratung nach einem Polizei-Einsatz
Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes bieten wir gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern nach einem Polizei-Einsatz wegen Partnerschafts-Gewalt aktiv Beratung und Unterstützung an.Nachdem wir von der Polizei über einen Einsatz informiert worden sind, erhält jede Betroffene per Post Informationen von uns. Wenn sie kein Deutsch spricht, schicken wir – soweit es uns möglich ist – Informationen in ihrer Muttersprache. Wir rufen alle betroffenen Frauen zudem zeitnah an und informieren sie persönlich über unser Hilfsangebot. Auch in diesen Fällen haben wir Schweigepflicht und geben keine Informationen aus den Gesprächen weiter. Auch nicht an die Polizei.
Bei Partnerschafts-Gewalt ist es möglich, bei Gericht einen sogenannten „Schutz-Antrag“ zu stellen. Damit kann ein Näherungsverbot gegenüber dem Gewalt-Täter erwirkt werden und auch ein längerfristiger Platzverweis aus einer gemeinsamen Wohnung. Wir informieren darüber, wo und wie man einen solchen Antrag stellt.
Für Bezugspersonen
Wir unterstützen auch Bezugspersonen betroffener Frauen. Dies können z.B. Freund:innen, Verwandte, Nachbar:innen oder Kolleg:innen sein. Dieses Angebot richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.Themen können z.B. sein:
- Wie kann ich Betroffene unterstützen?
- Wie halte ich es aus, wenn die Betroffene nichts verändern möchte?
Bei sexueller Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche
Bei sexueller Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche wenden Sie sich bitte an unsere Kinder- und Jugendberatungsstelle phoenix. Hier gibt es auch Hilfe für Minderjährige, die Gewalt in der Partnerschaft ihrer Eltern miterleben.Ausführlichere Informationen finden Sie auf phoenix-goettingen.de:
Weitere Informationen zu Phoenix Göttingen
Für Fachkräfte
Haben Sie als Ärzt:in, als Therapeut:in, als Gleichstellungsbeauftragte oder in einer anderen beruflichen Funktion Kontakt zu einer Gewalt-betroffenen Frau? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei, dieser Frau zu helfen.Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym erfolgen.


